Betreuung zu Hause

Helfende Hände mit viel Herz.

Die Betreuung zu Hause teilt sich in zwei grundlegende Arten auf. Zum einen können Menschen, die zu Hause von einem Pflegedienst gepflegt werden, über die Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung hinaus auch Betreuungsleistungen erhalten. Zum anderen können Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit neben den Betreuungsleistungen zusätzliche Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Den Alltag zurückgewinnen

Zu den Betreuungsleistungen zählt etwa die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere die Anleitung, Begleitung und Beaufsichtigung. Die Entlastungsleistungen dienen der Unterstützung im Haushalt, der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder der Entlastung der pflegenden Personen.

Wir sind Ihre Nachbarn

Welche Betreuung auch erforderlich ist, unsere Pflegekräfte stimmen sich eng mit Ihnen ab, um so viel Normalität wie möglich zu schaffen. Als Pflegeunternehmen aus der Nachbarschaft sind wir beim Thema Betreuung zu Hause der richtige Ansprechpartner. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

 

Betreuung – was bedeutet das?

 

Ob Demenzbetreuung oder generelle Seniorenbetreuung, je nach Pflegestufe haben die Betreuungsbedürftigen Anspruch auf die Pflege zu Hause. Dabei übernehmen Pflegerinnen und Pfleger unterschiedliche Aufgaben für den Pflegebedürftigen, so dass dieser einen einigermaßen geregelten Alltag hat. Natürlich stellt eine Demenzbetreuung völlig andere Anforderungen an die Pflegerinnen und Pfleger als eine reine Seniorenbetreuung. Gut ausgebildete Pflegekräfte decken sowohl das eine als auch das andere Anforderungsprofil ab. Unsere Pflegerinnen und Pfleger sind sowohl bei Demenzbetreuung als auch bei der Seniorenbetreuung nach neuesten Erkenntnissen ausgebildet und bestens vorbereitet.

 

Pflegekasse und Pflegestufe

 

Je nach Intensität werden Pflegebedürftige in Pflegestufen eingeteilt. Die Pflegestufe bestimmt, wie viele Leistungen in welchem Umfang Demenzkranken und anderen Pflegebedürftgen zustehen. Der Begriff der Alltagskompetenz beschreibt es: Wenn sich Menschen nicht selbständig, unabhängig und eigenverantwortlich versorgen kann, ist die Unterstützung durch eine Tagespflege notwendig. Von der Pflegestufe 0 spricht man umgangssprachlich, wenn eine Pflegekraft insbesondere für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung benötigt wird, der Pflegebedürftige aber per Definition nicht in die Pflegestufen I bis III eingeordnet werden kann. Unter die so genannte Pflegestufe 0 fallen besonders häufig Demenzkranke.

 

Das Pflegegeld

 

Anstatt der häuslichen Pflegehilfe können Pflegebedürftige in Deutschland Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld von der Pflegeversicherung wird nicht besteuert.

 

Der Begriff Seniorenbetreuer

 

Seniorenbetreuer und Alltagsbetreuer sind keine gesetzlich definierten Begriffe. Daher gibt es die unterschiedlichsten Weiterbildungsangebote und Qualifizierungen. Eine feste Leistungs- und Kompetenzdefinition ist nicht vorhanden.

 

Betreuung zu Hause durch vertraute Menschen

 

Unsere Pflegekräfte fühlen sich Betreuungsbedürftigen und den Angehörigen verbunden und verpflichtet. Vertrauen Sie unseren Pflegekräften und unserer Erfahrung. Sprechen Sie mit uns.