Behandlungspflege

Vom Arzt verordnet, von uns ausgeführt.

Unter dem Begriff Behandlungspflege fällt die Ausführung ärztlich verordneter Leistungen beim Patienten zu Hause. Ist eine Behandlungspflege erforderlich, wünschen sich viele Menschen eine kompetente wie warmherzige Pflegekraft. Schließlich sind bei Verbandswechsel, Insulininjektion oder Medikamentengabe Professionalität und Vertrauen gleichermaßen gefordert.

 

Wir als Familienunternehmen wissen das genau. Unsere häusliche Krankenpflege setzt die ärztliche Therapie bzw. Behandlung fort. Im Auftrag des Arztes übernimmt unsere qualifizierte Pflegekraft die Durchführung der ärztlich verordneten Leistungen.

Menschlich nah, fachlich fundiert

Ist eine Wundversorgung notwendig, stehen Ihnen unsere spezialisierten Wundfachkräfte zur Seite. Damit bei Notfällen die ärztliche Versorgung gesichert ist, arbeiten wir mit dem Krankenhaus Lohne zusammen. Alles geschieht rücksichtsvoll und in enger Absprache mit dem Kunden. Wünschen Sie eine medizinische Versorgung in sicheren Händen, so nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Behandlungspflege – wie funktioniert sie?

 

Eine pflegebedürftige Person, die ärztliche Maßnahmen verordnet bekommt, hat unabhängig von der Pflegestufe Anspruch auf die Behandlungspflege. Das bedeutet, dass eine ärztliche Verordnung vorliegen muss. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit. Deshalb greift hier nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung. Sieht der Arzt also eine medizinische Versorgung als notwendig an, muss noch geklärt werden, ob ein Angehöriger in der Lage ist, die ärztlich verordneten Maßnahmen durchzuführen. Ist dies nicht der Fall, hat der pflegebedürftige Mensch Anspruch auf Behandlungspflege und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

 

Häusliche medizinische Versorgung durch einen Pflegedienst

 

Die Leistungen, die ein Arzt verordnet hat, erhält der Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst. Bei der häuslichen Krankenpflege kümmert sich der Pflegedienst um eine sichere, durchgehende und zuverlässige Versorgung des pflegebedürftigen Menschen. Von Injektionen bis zum Legen einer Magensonde, die behandlungspflegerischen Leistungen durch den Pflegedienst können vielfältig und anspruchsvoll sein.

 

Behandlungspflege konkret

 

Zur Behandlungspflege gehören zunächst Maßnahmen in den Bereichen Messung und Überwachung: Blutzucker messen, Blutdruck messen, die reine Beobachtung, medizinische Geräte überwachen, etwa ein Beatmungsgerät. Einen Verband wechseln gehört ebenso zum Bereich der Behandlungspflege wie Infusionen und Insulininjektionen. Verschriebene Medikamente werden von der Pflegefachkraft nach Verordnung dosiert und gegebenenfalls verabreicht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Aufgaben, die in den Bereich der Behandlungspflege fallen. Sie sind im SGB V definiert.

 

Der Unterschied zur Grundpflege

 

Der Hauptunterschied zur Grundpflege besteht darin, dass die Behandlungspflege hauswirtschaftliche Aufgaben nicht abdeckt. Bei der Grundpflege werden von der Pflegefachkraft häusliche Tätigkeiten übernommen, die Leistungen sind nicht medizinischer Art. Natürlich bieten wir Ihnen auch die Grundpflege an. Haben Sie Fragen rund um die Behandlungspflege? Wir beraten Sie gern – natürlich kostenlos und unverbindlich.