Was ist ambulante Familienpflege?
Fällt durch Krankheit oder andere zwingende Gründe die Person aus, die sich vorwiegend um die Erziehung und Versorgung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr kümmert, so springt eine Familienpflegerin bzw. ein Familienpfleger ein. Meist handelt es sich um ein Elternteil, das entweder erkrankt oder anderweitig ausfällt. Zu einem solchen Ausfall zählen außerplanmäßige Situationen wie Todesfälle, Scheidung der Eltern oder die Pflege von anderen Familienangehörigen.
Zweck der ambulanten Familienpflege
Der Gesetzgeber hat einen Rahmen geschaffen, um in Notsituationen die Erziehung und Versorgung von Kindern zu gewährleisten. Familienpflegerinnen und Familienpfleger springen in einer Krisensituation ein, um die ausgefallene haushaltsführende Person bestmöglich zu vertreten. Die ambulante Familienpflege kümmert sich um den Haushalt, versorgt die Kinder, zu denen auch Säuglinge und Kleinkinder zählen. So können Krisensituationen gemeinsam überwunden werden.
Der Begriff Familienpflege
Die ambulante Familienpflege sollte nicht mit der Familienhilfe verwechselt werden. Die Familienhilfe unterstützt Familien in schwierigen sozialen Situationen, beispielsweise bei Konflikten und Streitigkeiten. Familienpflegerinnen und Familienpfleger dagegen fangen den Ausfall eines Elternteils oder gar beider Elternteile auf und sichern die familiären Abläufe, damit der Alltag trotz Notsituation weitergehen kann. Haben Sie Fragen zur ambulanten Familienpflege, sprechen Sie mit uns.