Beratung zur Stationären Pflege

Häufige Fragen für Sie beantwortet.

Gemeinsam mit Ihrem Angehörigen haben Sie sich für das St. Anna-Stift entschieden. Doch der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist auch der Beginn einer neuen Lebensphase und wirft entsprechend viele Fragen auf. Wann kann man eigentlich in eine Pflegeeinrichtung umziehen? Was sind die bürokratischen Hürden? Kann das Zimmer individuell eingerichtet werden? Was gibt es zu essen? Und wer begleitet eigentlich meinen Angehörigen zum Arzt? Damit Sie ohne Sorgen in die Zukunft blicken können, beantworten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen.

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Vor dem Einzug

 

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung möglich?

 

Die Unterbringung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung ist eine Pflegeleistung. Um Pflegeleistungen zu bekommen, ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung erforderlich. Wenden Sie sich hierzu am besten an die Krankenkasse Ihres Angehörigen. Wird durch die Vergabe eines Pflegegrades eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, kann der Umzug in eine Pflegeeinrichtung erfolgen.

 

Der Pflegegrad richtet sich nach sechs verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens. Ein Gutachter prüft diese Bereiche anhand eines Punktesystems. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad.

 

Was müssen wir mitbringen?

 

Der Einzug bei uns verläuft in den meisten Fällen ohne großen Aufwand. Alle Zimmer sind möbliert, Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden. Mitgebracht werden sollten Kleidung für eine Woche sowie persönliche Gegenstände, die Ihrem Angehörigen das Leben im neuen Zuhause erleichtern und verschönern.

 

Muss Kleidung gekennzeichnet werden?

 

In der stationären Pflege übernehmen wir es sehr gerne, die Kleidung Ihres Angehörigen zu kennzeichnen. So finden die persönlichen Stücke immer ihren Weg zurück zum Besitzer.

 

Müssen Kosmetikartikel selbst gekauft werden?

 

Eigene Kosmetikartikel sind kein Muss. Allerdings raten wir Ihnen, Ihrem Angehörigen eigene Produkte mitzugeben. Fast jeder Mensch bevorzugt seine Lieblingsprodukte, an die er sich gewöhnt hat und denen er vertraut. Gerne übernehmen wir auch die Versorgung mit den persönlichen Lieblingsprodukten für Sie.

Der „Papierkram“

 

Was ist bei der Pflegeversicherung zu beachten?

 

Beim Wechsel von der ambulanten in die vollstationäre Pflege ist eine Ummeldung bei der Pflegeversicherung erforderlich. Dies gilt immer dann, wenn sich an einer Pflegesituation etwas verändert. Am besten melden Sie sich einfach bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden. Mit dem Wechsel in die vollstationäre Pflege endet ein möglicher Anspruch auf Pflegegeld.

 

Welche Um- und Abmeldungen müssen wir erledigen?

 

Der Mietvertrag für Wohnung oder Haus muss gegebenenfalls gekündigt werden. Teilen Sie bitte die neue Anschrift Ihres Angehörigen dem Einwohnermeldeamt mit. Beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) können Sie eine Abmeldung vornehmen. Kündigen Sie bestehende, aber nicht mehr benötigte Versicherungen. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, da es sowohl auf persönliche Präferenzen als auch auf den Einzelfall ankommt, welche Versicherungen weiterlaufen sollen.

Kosten und Leistungen

 

Welche Kosten kommen auf uns zu?

 

Wie hoch die Kosten im konkreten Einzelfall sind, können wir gern persönlich besprechen. Schreiben Sie uns dazu gern eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 04442-805130.

 

Was passiert, wenn wir den Eigenanteil nicht mehr bezahlen können?

 

Gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger kann hier eine Lösung gefunden werden. Für die meisten unserer Bewohner ist das Kreishaus Vechta zuständig. Dort können Sie Unterstützung beantragen.

 

Welche Leistungen kosten extra?

 

Auf Wunsch organisieren wir gerne Friseurtermine, Massagen, eine Kosmetikbehandlung oder Fußpflege. Die Kosten für diese Leistungen kann Ihr Angehöriger dann direkt mit dem externen Anbieter abrechnen oder über ein bei uns geführtes Verwahrgeldkonto begleichen lassen.

 

Gerne stellen wir Ihrem Angehörigen für Arztbesuche auch eine Pflegekraft an die Seite, wenn sich Ihr Angehöriger oder Sie damit wohler fühlen.

 

Was ist ein Verwahrgeldkonto?

 

Wir organisieren Leistungen wie Geburtstagsfeiern oder Friseurtermine. Und wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um die Abrechnung. Dafür richten wir Ihrem Angehörigen ein Verwahrgeldkonto ein, auf das Sie jederzeit beliebige Beträge einzahlen können.

 

Externe Anbieter rechnen ihre Leistungen – natürlich mit Beleg – direkt mit uns ab. Sie erhalten regelmäßig eine Übersicht über alle Ausgaben.

Leben im St. Anna-Stift

 

Welche Zimmerarten gibt es?

 

Alle 80 Zimmer im St. Anna-Stift sind Einzelzimmer. In jedem Zimmer gibt es einen Kleiderschrank, eine Kommode, eine Garderobe, ein Pflegebett und einen speziellen Nachtschrank, der über ein ausklappbares Tablett verfügt. Sessel, Tisch und Stuhl runden die Einrichtung ab. Auf Wunsch statten wir das Zimmer mit einem Fernseher aus.

 

Im Badezimmer gibt es entweder einen Spiegelschrank oder einen Spiegel mit Ablagemöglichkeiten.

 

Können eigene Möbel mitgebracht werden?

 

Unsere Bewohner sollen sich bei uns zu Hause fühlen. Daher kommen wir Wünschen nach einer persönlichen Einrichtung des Zimmers gerne nach. Vorausgesetzt, diese sind praktikabel. Gern unterstützen wir Sie auch beim Anbringen von Dekoration oder Bildern.

 

Kann ein Haustier gehalten werden?

 

Natürlich ist unsere Einrichtung nicht für jedes Tier das richtige Zuhause. Neben den räumlichen Voraussetzungen spielen auch Lebensgewohnheiten und Charakter des Tieres eine Rolle. Wenn der Wunsch besteht, ein Haustier zu halten, überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, wie wir eine artgerechte Haltung ermöglichen können.

 

Gibt es feste Besuchszeiten?

 

Unsere Bewohner befinden sich nicht in einem Krankenhaus, sondern in ihrem neuen Zuhause. Zudem wissen wir, dass die Familienangehörigen und Freunde unserer Bewohner zu unterschiedlichsten Zeiten arbeiten. Sie können Ihren Angehörigen also grundsätzlich jederzeit besuchen. Aus Rücksichtnahme auf unsere Bewohner empfehlen wir Ihnen aber, Ihre Besuche überwiegend vor 22 Uhr zu legen. Geht es Ihrem Angehörigen mal nicht gut und er braucht Unterstützung, sind selbstverständlich auch Besuche zu späterer Stunde möglich.

 

Wird das Essen selbst gekocht?

 

Auf diese Frage möchten wir gerne etwas näher eingehen, da ein gutes Essen nicht nur den Magen füllt, sondern auch Menschen zusammenbringt und unsere Lebensqualität maßgeblich beeinflusst.

 

Wir legen viel Wert darauf, unseren Bewohnern Gerichte anbieten zu können, die gesund sind, gut schmecken und zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen. Daher halten wir unsere Lebensmittelzubereitung transparent und geben Ihnen gern einen genaueren Einblick.

 

Wir kochen selbst. Verarbeitet werden in unserer Großküche hauptsächlich Produkte regionaler Anbieter. Dazu gehören die Fleischerei Burgwald in Dinklage, der Obsthof Klöker und der Obst- und Gemüsehandel Norbert Krämer.

 

Aber nicht nur die Qualität ist uns wichtig, sondern auch die Optik – schließlich isst das Auge bekanntlich mit. Deshalb wird das Essen liebevoll und appetitlich angerichtet und die Lust aufs gemeinsame Essen gefördert.

 

Darüber hinaus können wir in der Wohnküche im Wohnbereich noch individuelle Wünsche berücksichtigen, etwa schnell ein Spiegelei braten oder einen Nachtisch zubereiten.

 

Manchmal finden Sie auf dem Speiseplan einen einfacheren Eintopf, mal ein aufwändigeres Gericht. Der Hintergrund: Pro Tag und Bewohner stehen uns durchschnittlich 4,99 Euro für Lebensmittel und Getränke zur Verfügung. Wir setzen dieses Budget so ein, dass wir Ihrem Angehörigen Abwechslung und Qualität bieten können. Einfache Gerichte ermöglichen es uns, an anderen Tagen für kulinarische Höhepunkte zu sorgen. So oder so werden alle Gerichte von unseren fleißigen Händen in der Küche mit viel Liebe und Sorgfalt zubereitet.

 

Gibt es Essen für Allergiker?

 

Bei der Essensplanung arbeiten wir softwaregestützt. Sämtliche Allergien und Unverträglichkeiten, die Sie uns mitteilen, sind dort hinterlegt. Die Software ist in der Lage, anhand der eingespeisten Daten entsprechende Rezepte zur Verfügung zu stellen.

 

Auch die Zufuhr einer angemessenen Menge an Kalorien pro Gericht wird mithilfe der Software stets berücksichtigt.

 

Können Bewohner ihren Geburtstag im St. Anna-Stift feiern?

 

Selbstverständlich. Wir freuen uns, wenn Ihr Angehöriger zu seinem Ehrentag Besuch und Aufmerksamkeit bekommt. Für eine Geburtstagsfeier bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten.

 

Im Wohnbereich gibt es Besucherzimmer, die für einen solchen Anlass mit bis zu 14 Personen genutzt werden können. Auch eine Feier im Klostercafé ist möglich.

 

Gerne kümmern wir uns um die Versorgung mit Kaffee und Kuchen, das Eindecken und Dekorieren des Raumes und gehen auf individuelle Wünsche ein. Bei Interesse melden Sie sich einfach bei einem Mitarbeiter im Wohnbereich oder direkt im Klostercafé.

 

Müssen Bewohner im Klostercafé bezahlen?

 

Alle Bewohner des St. Anna-Stifts sind jederzeit im Klostercafé willkommen und essen und trinken dort kostenlos.

Ärztliche Betreuung/Medikamente

 

Ist ein Hausarztwechsel erforderlich?

 

In Deutschland gibt es die freie Arztwahl. Daher kann die ärztliche Betreuung Ihres Angehörigen selbstverständlich auch weiterhin bei seinem Hausarzt erfolgen. Um die optimale Versorgung Ihres Angehörigen sicherzustellen, klären Sie am besten mit der Arztpraxis, ob der behandelnde Arzt auch Hausbesuche macht.

 

Es ist wichtig, dass der Arzt bereit ist, Ihren Angehörigen im St. Anna-Stift zu betreuen. Denn bei einer unklaren medizinischen Situation sind wir dazu verpflichtet, den Notdienst zu verständigen. In den meisten Fällen nimmt der Notdienst Patienten dann mit. Eine Betreuung durch den Hausarzt vor Ort kann unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden, die eine Belastung für Ihren Angehörigen darstellen würden.

 

Im St. Anna-Stift arbeiten wir mit mehreren Allgemeinmedizinern und einem Neurologen zusammen, die Hausbesuche machen und regelmäßig bei uns sind. Gerne geben wir Ihnen die Kontaktdaten der entsprechenden Arztpraxen weiter – sprechen Sie uns einfach an.

 

Ist die Versorgung mit Medikamenten sichergestellt?

 

Im St. Anna-Stift arbeiten wir mit einer Vertragsapotheke zusammen. Die ausgestellten Rezepte werden von Mitarbeitern der Apotheke in den Arztpraxen und hier im Stift abgeholt. Die Lieferung der Arznei- und Heilmittel erfolgt häufig noch am selben, spätestens aber am nächsten Tag.

 

Wie werden Therapeutenbesuche organisiert?

 

Ob Physiotherapie, Ergotherapie, Osteopathie oder auch medizinische Fußpflege bis hin zur Podologie – wir organisieren gerne einen Termin für Ihren Angehörigen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Gerne begleiten wir Ihren Angehörigen zum Termin.

 

Im St. Anna-Stift sind außerdem ein Physiotherapieraum und ein eigener Fußpflegeraum vorhanden, die für solche Termine genutzt werden können.

 

Zuzahlungen für die sogenannten Heilmittel können ebenfalls bar bezahlt oder über das Verwahrgeldkonto abgerechnet werden.