Erste Fragen und Antworten

Häufige Fragen für Sie beantwortet.

Die Entscheidung, sich bei der Pflege eines Angehörigen professionell und liebevoll unterstützen zu lassen, wirft selbstverständlich Fragen auf – da geht es um finanzielle Aspekte, Formalitäten, individuell sinnvolle Services usw. Und nicht zuletzt um das gute Gefühl, das Richtige zu tun für einen nahestehenden Menschen, der auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Die ersten Fragen zur ambulanten Versorgung und Tagespflege möchten wir Ihnen hier schon kurz beantworten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich kostenlos immer auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung – schließlich hat jeder Mensch seine ganz eigene Geschichte, Lebenssituation und natürlich seine ganz eigenen Bedürfnisse.

Rufen Sie uns dazu gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir bieten auch eine online Pflegeberatung an, klicken Sie dazu hier und buchen Sie Ihren Online-Termin.

Hilfe ohne Pflegegrad

 

Kann ich Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, obwohl noch kein Pflegegrad attestiert wurde?

 

Selbstverständlich sind wir auch schon an Ihrer Seite, wenn die Pflegeversicherung noch gar nicht involviert ist. Wenn Sie einen Angehörigen „privat“ pflegen und dabei nur in bestimmten Situationen – z. B. aus Zeitgründen – Unterstützung brauchen, können Sie ausgewählte Leistungen ganz ohne Umwege etwa über offizielle Anträge und Gutachten, direkt als Privatleistungen bei uns erhalten. Wählen Sie dann aus unserem Angebot die gewünschte Privatleistung aus.

 

Eine Krankenpflegeleistung wie z. B. ein Wundverband oder eine Injektion ist immer unabhängig von jeder Pflegeeinstufung. Hierfür muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.

 

Wer trägt die Kosten bei Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ohne Pflegegrad?

 

Ohne Pflegegrad handelt es sich bei Pflegeleistungen um Privatleistungen, deren Kosten in jedem Fall selbst getragen werden müssen.

 

Welche Zeitmodelle bieten Sie für meinen Angehörigen ohne Pflegegrad an?

 

Wir sind da ganz flexibel und können uns nach Ihrem Bedarf richten. Sei es, dass Sie eine Tagespflege wünschen oder eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten, wenn Sie beispielsweise selbst mal eine Pause vom Alltag – vielleicht einen schönen Urlaub? – brauchen. Und auch, wenn es sich nur um ein paar Stunden handelt, in denen Sie verhindert sind oder eine Auszeit brauchen, springen wir gerne für Sie ein und kümmern uns um Ihren Angehörigen.

Den Pflegegrad beantragen

 

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

 

Um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diesen können Sie entweder persönlich dort abholen oder Sie lassen sich das Formular einfach zuschicken. Alternativ bieten die meisten Kassen auf ihren Websites das Formular auch in digitaler Form zum Herunterladen an. Dieses reichen Sie dann ausgefüllt bei Ihrer Pflegekasse ein, die sich dann bei Ihnen zum weiteren Vorgehen meldet. In der Regel folgt die Begutachtung Ihres Angehörigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), um den Pflegegrad festzustellen.

 

Nach welchen Kriterien stuft der MDK den Pflegegrad ein?

 

Bei der Einstufung Ihres Angehörigen – der versicherten Person – steht immer die Frage nach der Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Also: inwieweit kann der Betroffene seinen Alltag noch allein bewältigen bzw. eben nicht mehr? Dabei bewertet der Gutachter des MDK insbesondere die Fähigkeiten in den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Verhalten, Psyche, Selbstversorgung, soziale Kontakte – ebenso die Fähigkeit im Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen.

 

Unterstützen Sie mich beim Gutachtertermin?

 

Wir sind von Anfang an für Sie da. Wir unterstützen Sie bereits aktiv bei der Bewältigung der Anträge (bei Ein- wie auch Höherstufung). Ebenso sind wir auf Wunsch bei dem Besuch des MDK-Gutachters an Ihrer Seite. Wenn Sie dann den schriftlichen Bescheid erhalten, prüfen wir die Pflegegradeinstufung des MDK – und legen, wenn nötig, Widerspruch ein.

 

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung?

 

Der MDK ist verpflichtet, Ihnen das Gutachten innerhalb einer Fünfwochenfrist zukommen zu lassen.

 

Was, wenn mein Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird?

 

Wird Ihnen laut Gutachten ein Pflegegrad – oder auch eine Höherstufung – nicht bewilligt, helfen wir Ihnen bei der Überprüfung der Begründung und beraten und begleiten Sie, wenn Sie Widerspruch einlegen möchten.

Für eine Höherstufung des Pflegegrads ist es ganz wichtig, dass Sie bei Ihrem Antrag dem MDK eine schriftliche Begründung mit einreichen – etwa veränderte Verhaltensweisen, eingeschränktere Mobilität, sodass sich die Körperpflege aufwändiger gestaltet usw. Dazu noch ein Tipp: führen Sie vorab ein Pflegetagebuch! So bemerken Sie selbst Veränderungen besser – und können Ihren Antrag gut dokumentiert und nachvollziehbar begründen.

Kosten und Leistungen

 

Welche Kosten werden vom Gesetzgeber übernommen?

 

Der Gesetzgeber unterstützt Sie finanziell, sobald ein Pflegegrad bewilligt wurde. Allerdings werden nicht immer die gesamten Kosten übernommen, ein anfallender Eigenanteil muss stets vom Pflegeempfänger bzw. den Angehörigen übernommen werden.

 

Was passiert, wenn wir uns den Eigenanteil nicht (mehr) leisten können?

 

Gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger kann hier eine Lösung für „aufstockende Leistungen“ gefunden werden. Für die meisten unserer Kunden ist das Kreisamt Vechta zuständig. Dort können Sie Unterstützung beantragen.

 

Welchen finanziellen Anspruch habe ich für die Tagespflege?

 

Gern beraten wir Sie jederzeit persönlich zu den konkreten Kosten im Einzelfall. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 04442-805130.

 

Was sind Entlastungsleistungen?

 

Es kann vorkommen, dass die durch den Pflegegrad abgedeckten Leistungen nicht ganz ausreichen und Sie zusätzliche Zeiten für die Unterstützung, Betreuung und Begleitung Ihres Angehörigen benötigen. Hierfür sieht der § 45b die sogenannten „Entlastungsleistungen“ vor – ein monatlicher Pauschalbetrag von 125,– € zusätzlich zu Ihrem Pflegegrad.

 

An wen wende ich mich bei Bedarf an Pflegehilfsmitteln?

 

Im Wohn- und Sanitärbereich, in der Ernährung … Pflegebedürftigkeit geht in der Regel mit der Anschaffung – oft kostspieliger – Hilfsmittel für den Alltag einher. Auch hier haben Sie Anspruch auf finanzielle Entlastung, die Sie über Arztrezepte und auf Antrag bei den Pflegekassen erhalten.

 

Kann ich mit dem Pflegedienst feste Zeiten vereinbaren?

 

Selbstverständlich. Besprechen Sie Ihre Wünsche einfach ganz offen mit uns.

 

Was ist, wenn wir nachts Hilfe benötigen?

 

Wir haben rund um die Uhr ein offenes Ohr für Sie und können im Falle eines Falles schnell bei Ihnen sein! Dazu  zwei unterschiedliche Angebote:

 

  1. Ein Hausnotrufsystem, das vom Malteser Hilfsdienst (MHD) installiert wird. Alles, was Sie dazu brauchen, ist ein schlichtes Armband mit Notrufknopf, das ständig am Handgelenk getragen wird. Wird der Notrufknopf betätigt, macht sich der MHD sofort auf den Weg zu Ihnen.

 

  1. Unser Rufbereitschaftsdienst ist 7 Tage lang rund um die Uhr mit einer examinierten Fachkraft besetzt, die im Notfall jederzeit zur Stelle ist. Ebenso steht Ihnen unser Rufbereitschaftsdienst beratend am Telefon zur Seite.

Was bedeutet der Begriff …

 

Kombinationsleistung

 

Im Pflegefall stehen Ihnen Leistungen zu, die von der Pflegekasse in zwei Kategorien unterteilt werden: Sachleistungen und Geldleistungen. Unter Sachleistung versteht die Kasse aber nicht etwa Gegenstände, Hilfsmittel u. ä., sondern den Geldbetrag, der direkt an den Pflegedienst gezahlt wird. Geldleistungen hingegen sind der Teil, den Sie als selbst pflegender Angehöriger ausgezahlt bekommen. Unter Kombinationsleistung versteht man also, wenn Sie einen Mix aus diesen Angeboten wählen – sprich teils selbst pflegen und teils den Pflegedienst beanspruchen. Eine konkrete Berechnung, wie sich Sach- und Geldleistungen verteilen, besprechen wir mit Ihnen individuell.

 

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

 

Beides sind Leistungen für pflegende Angehörige, die ihnen ermöglichen, das Haus zu verlassen, ohne sich Sorgen machen zu müssen. Im Falle der Verhinderungspflege können Sie einen Pflegedienst beschäftigen, oder auch Freunde und Bekannte, die nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt sind. Oder Sie entscheiden sich für die stationäre Kurzzeitpflege. Sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege werden auf Antrag gewährt; auch bei diesen Formalitäten, dem ungeliebten Papierkram, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern.