Aktuelles Besuchskonzept

Stand 07.03.2022

Regelungen zu Angehörigenbesuchen im St. Anna-Stift Kroge

Allgemein

Wir sind stets in der Pflicht uns an die allgemein gültigen Erlasse und Verordnungen der Länder und Gesundheitsämter sowie die Niedersächsische Corona- Verordnung zu halten und tagesaktuell zu berücksichtigen. Im Konzept nicht aufgeführte Regelungen können bei der Heimleitung erfragt und be-antragt werden. Ansonsten gelten für Besucher und Angehörige folgende Besuchsregelungen:

Anmeldung von Besuchen

  • Jeder Besuch wird vom Angehörigen / Besucher vorher über den Besuchsplan angemeldet www.besuchsplan.de.
  • Alternativ kann der Besuch auch an der Pforte telefonisch angemeldet werden. Die Daten werden dann in den digitalen Besuchsplan eingepflegt.
  • Wir sind weiterhin dazu verpflichtet Besuche ggf. zu steuern und Besuchsdaten aufzunehmen um eine Nachverfolgung der Kontakte ggf. zu ermöglichen.
  • Mit der digitalen Anmeldung erklärt der Besucher, dass er frei von Symptomen wie Husten, Fieber, Kopf, Hals- und Gliederschmerzen ist.

Gesundheitszustand der Bewohner und Angehörige

Ein Besuch ist nur dann erlaubt, wenn der Gesundheitszustand des Bewohners dies zulässt.

 

  • Ist der Bewohner erkrankt, und nicht in der Lage Besuch zu empfangen, so muss davon abgeraten werden
  • Angehörige mit Symptomen, die im Zusammenhang mit einer Covid19 Infektion stehen, dürfen das Heim nicht betreten
  • Mit der elektronischen und schriftlichen Anmeldung bestätigen die Besucher gesund zu sein.

Testzeiten

Eine Teststation ist eingerichtet.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Von Montag – Freitag von 13:00 Uhr- 15:00 Uhr.
Samstag – Sonntag von 10:00 Uhr- 11:30 Uhr.

Testpflicht

Besucher, externe Personen wie z.B. Therapeuten, Handwerker haben vor jedem Betreten der Einrichtung einen negativen Testnachweis vorzulegen, dies gilt auch für geimpfte/ genesene Besucher. Der Test kann in den öffentlichen Testzentren durchgeführt werden oder zu den festgelegten Öffnungszeiten in der Einrichtung.

Der PoC Antigen- Schnelltest muss alle 24 Stunden (PCR Test 48 Stunden) wiederholt werden.
Erfolgt die Testung in der Einrichtung bleiben die Besucher und Dritte so lange im Wartebereich der Teststation bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Die Einrichtung ist verpflichtet, die Tests und Testnachweise täglich zu kontrollieren. Besucher haben ihren Testnachweis auf Verlangen vorzuweisen.

Maskenpflicht

  • Besucher müssen bei betreten der Einrichtung mindestens einer FFP2- Maske tragen. Bei Kontakt zu Bewohnern ist das tragen der Maske „entsprechend der RKI- Empfehlungen für Besucherinnen und Besucher zu empfehlen“.
  • Besucher und Dritte, die über keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis verfügen, haben eine FFP2- Maske oder gleichwertiges Schutzniveau auch im Bewohnerzimmer zu tragen.
  • In gemeinschaftlich genutzten Bereichen der Einrichtung (z.B. Wohnbereich) haben Besucher einen Abstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen, die sie nicht besuchen, einzuhalten. In diesen Bereichen besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP 2- Maske.

Besuchszeiten/ Regelung

§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Corona-VO (bzw. der „Bundesnotbremse“ nach § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG) bestimmt die Anzahl der gleichzeitigen Besucher je Bewohner, ergänzend nach den im Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung getroffenen Rege-ungen zur Einhaltung des Mindestabstandes.

  • Anzahl Personen: Besuch kann auch von mehreren Personen gleichzeitig empfangen werden. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner sind innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens frei in ihrer Entscheidung, von wem sie Besuch empfangen möchten. Die maximale Anzahl der Besuchenden ergibt sich aus den Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Nds. Corona-Verordnung die mit den räumlichen Verhältnissen zu rechtfertigen sein müssen (Mindestabstand).
  • Diese Regelung gilt unter Vorbehalt. So lange der Inzidenzwert im Landkreis Vechta unter 35 liegt und wir kein Infektionsgeschehen in unserer Einrichtung haben. Steigt die Inzidenzzahl und liegt ein bestätigtes Infektionsgeschehen vor werden die Besucherregelungen wieder eingeschränkt und dementsprechend angepasst.

Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung von Bewohner/ Bewohnerin

  • Vor dem Verlassen der Einrichtung ist der Bewohner auf mögliche Infektionsrisiken aufzuklären. Kann der Bewohner die Hygieneregeln nicht selbstständig umsetzen, so ist die Begleitperson bei der Umsetzung behilflich.
  • Bei Kontakt mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Bei Menschenansammlungen oder Situationen wo die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann, muss mindestens ein MNS Maske / FFP 2 Maske getragen werden.
  • Bei Rückkehr in die Einrichtung ist eine gründliche Händewaschung mit Wasser und Seife einzuhalten sowie eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
  • Bewohner, die die Einrichtung zeitweilig verlassen haben, müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Heimbewohner für mindestens 10 Tage einhalten. Bei auftreten geringster Symptome (auch bei bereits vollständig geimpften Bewohnern) wird eine engmaschige PoC Antigenschnelltestung am 5. Tag, 7. Tag und 10. Tag nach Rückkehr eingeleitet. Der Bewohner sollte auf Symptome beobachtet werden. Bei Verdacht oder bei einem positiven Ergebnis ist er zu isolieren und eine Abklärung der Symptome ist einzuleiten.

Hygieneregeln

AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände-/Hustenhygiene, Alltagsmasken und Lüften). Dies sind Maßnahmen die von JEDEM beachtet werden sollten.

 

  • Beim Betreten der Einrichtung und des Bewohnerzimmers ist durch den Besucher eine Händedesinfektion durchzuführen und eine FFP 2 – Maske anzulegen.
  • Vor Kontakt mit dem Besucher muss der Bewohner eine hygienische Händedesinfektion durchführen, danach einen Mund-Nasen-Schutz anlegen (wenn nötig unter Anleitung einer Pflegekraft).
  • Im Bewohnerzimmer ist der Abstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Nach dem Besuch werden alle Kontaktflächen desinfizierend gereinigt
  • Für einen Luftaustausch (Stoßlüften) während und nach dem Besuch ist zu sorgen.
  • Engen Kontakt wie z.B. Küssen oder Umarmen sollte vermieden werden.
  • Nach Verlassen des Bewohnerzimmers und der Einrichtung hat der Besucher eine Händedesinfektion durchzuführen.

Rufen Sie uns gerne an unter der Nummer Tel: 04442-805-0