Wichtige Hinweise für Besucher

Stand 19.12.2020
Liebe Angehörige, liebe BewohnerInnen, liebe Mitarbeitende und liebe Unterstützende von Zerhusen & Blömer,

wir hoffen, Ihnen allen geht es gut und dass Sie wohlbehalten durch diese Zeit kommen. Zum Glück sind die vergangenen Wochen hier im Haus relativ ruhig verlaufen. Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei Ihnen für Ihre aktive Mithilfe und Unterstützung bedanken.

 

Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben, hat sich durch die Beschlüsse vom 16.12.2020 die Niedersächsische Corona-Verordnung abermals geändert.

Grundsätzlich ändert sich an unserem bestehenden und etablierten Besucherkonzept und Ablauf nicht viel. Die wichtigste Neuerung für Sie ist, dass ab sofort jeder Besucher ein negatives Testergebnis vorweisen muss. Um Ihnen die Möglichkeit zur Testung zu geben, haben wir eine zentrale Teststelle in den Räumen des Klostercafés für Sie eingerichtet.

Jeden Tag, auch an den Weihnachtstagen, können Sie hier im Schnelltest getestet werden. Jeweils von 10:00 – 11:30 Uhr steht Elisabeth Blömer auch an den Feiertagen für Sie bereit. Die Tests sind für Sie kostenlos. Sie bekommen im Anschluss an den Test von uns eine schriftliche Bestätigung des Ergebnisses. Dieses bringen Sie bitte innerhalb der nächsten 72 Stunden zu Ihren Besuchen mit. Nach Ablauf der 72 Stunden benötigen Sie einen neuen Test.

 

Wir haben in den vergangenen Tagen oft die Frage bekommen, ob Angehörige zu Weihnachten nach Hause geholt werden können. In Absprache mit der Heimfürsprecherin Schwester Georgi möchten wir Sie an dieser Stelle im Sinne aller anderen Bewohner bitten, davon in diesem Jahr abzusehen. Grundsätzlich besteht für jeden natürlich die Möglichkeit, die Einrichtung zu jeder Zeit zu verlassen und sich dort aufzuhalten wo er/sie möchte. Das ist die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen. Da eine Familienfeier außerhalb der Einrichtung jedoch in diesen Tagen mit einem erhöhten Risiko für alle anderen Mitbewohner der Wohngruppe einhergeht, wurden in der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) Regelungen dazu getroffen, wie bei einer Rückkehr in die Einrichtung dann zu verfahren ist. Diese Regelungen finden Sie unten unter dem Punkt „Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung durch den Bewohner/ Bewohnerin“. 

 

Wir möchten Sie bitten, sich für Besuche schon möglichst frühzeitig anzumelden, damit wir allen Wünschen gerecht werden können. Die Besuche sind zu den schon bekannten Zeiten möglich (wie bisher):

Morgens von 10:00 bis 11:30

Nachmittags von 15:00 bis 16:30

 

Hier nun für Sie aus gegebenem Anlass nochmal die wichtigsten Eckpunkte unseres Besucherkonzeptes:

Allgemein

Bei Auftreten einer Covid 19 Infektion in der Einrichtung sind Besuche nicht zulässig.

Ausnahmen sind palliativmedizinisch versorgte Bewohner, Seelsorger und Urkundspersonen sowie behandelnde Ärzte. Pflegepersonal unter Einhaltung der hausinternen Hygieneregeln haben freien Zutritt.

 

Ansonsten gelten für Besucher und Angehörige folgende Besuchsregelungen:

Anmeldung von Besuchen

Jeder Besuch muss mindestens einen Tag vorher telefonisch angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt direkt auf den jeweiligen Wohnbereichen der Bewohner. Eine telefonische Anmeldung ist täglich in der Zeit von 8:00 Uhr- 20:00 Uhr möglich.

Die Anmeldung nimmt eine Pflegekraft der einzelnen Wohnbereiche entgegen. Sie ist auch für die Gesundheitsabfrage zuständig. Die Anmeldung erfolgt für:

  • Wohnbereich Maria unter Tel.04442 805-150
  • Wohnbereich Silvia unter Tel.04442 805-250
  • Wohnbereich Anna unter Tel.04442 805-350
  • Wohnbereich Klara unter Tel.04442 805-450

Mit der telefonischen Anmeldung erklärt der Besucher, dass er frei ist von Symptomen wie Husten, Fieber, Kopf, Hals- und Gliederschmerzen.

Gesundheitszustand der Bewohner und Angehörige

  • Ein Besuch ist nur dann erlaubt, wenn der Gesundheitszustand des Bewohners dies zulässt.
  • Ist der Bewohner erkrankt, und nicht in der Lage Besuch zu empfangen, so muss davon abgeraten werden.
  • Angehörige mit Symptomen, die im Zusammenhang mit einer Covid19 Infektion stehen, dürfen das Heim nicht betreten.
  • Mit der telefonischen und schriftlichen Anmeldung bestätigen die Besucher gesund zu sein.

Gesundheitsabfrage der Besucher

Mit der telefonischen und schriftlichen Anmeldung bestätigt der Besucher dass:

  • er keinen Kontakt zu einem Infizierten in den letzten 14 Tagen hatte
  • nicht im Ausland bzw. Risikogebiet war
  • sich nicht in Quarantäne oder Isolation befindet
  • keinerlei Symptome wie Husten, Fieber, Kopf, Hals,-und Gliederschmerzen hat

Besuchszeiten/ Regelung

Die Besuche sind zu den folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Sonntag von 10:00 Uhr – 11:30 Uhr und von 15:00 Uhr- 16:30 Uhr.

  • Beim Betreten der Einrichtung ist der Besuch zu dokumentieren.
  • Besucher melden sich am Haupteingang an und werden von da weitergeleitet.
  • Unkundige Besucher werden von einer Betreuungskraft abgeholt und auf den jeweiligen Wohnbereich bis zum Bewohnerzimmer begleitet.
  • Der Besucher gibt seine Kontaktdaten sowie Telefonnummer, Besuchsdatum, Besuchsanfang und Ende, Besucher- und Bewohnername an, um für eine evtl. erforderliche Kontaktnachverfolgung identifiziert werden zu können.
  • Um die Abstandsregelung in den Bewohnerzimmern einzuhalten, ist immer nur ein Familienmitglied pro Bewohner zugelassen.
  • Im Außenbereich können 2 Besucher gleichzeitig mit Abstand von 2 Metern und FFP2 Maske empfangen werden.

Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung durch den Bewohner/ Bewohnerin

  • Vor dem Verlassen der Einrichtung ist der Bewohner auf mögliche Infektionsrisiken aufzuklären. Kann der Bewohner die Hygieneregeln nicht selbstständig umsetzen, so ist die Begleitperson für die Umsetzung verantwortlich und behilflich.
  • Der Bewohner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er aufgeklärt wurde. In der Erklärung wird Name, Datum und Begleitperson dokumentiert.
  • In Gebieten in denen es zu Infektionshäufungen gekommen ist (Inzidenzwert über 50), sollte von Ausgängen abgeraten werden.
  • Die AHA-Regelungen sind auch bei Verlassen der Einrichtung immer zwingend einzuhalten.
  • Bei Rückkehr in die Einrichtung ist eine gründliche Händewaschung mit Wasser und Seife einzuhalten sowie eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
  • Bewohner, die die Einrichtung zeitweilig verlassen haben, müssen nach Ihrer Rückkehr einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Heimbewohnern für mindestens 10 Tage einhalten.
  • Der Bewohner wird nach seiner Rückkehr in die Einrichtung verstärkt auf Symptome beobachtet. Gleichzeitig werden an verschiedenen Tagen nach Zustimmung Schnelltests bei ihm oder ihr durchgeführt.

Hygieneregeln

  • AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände-/Hustenhygiene, Alltagsmasken und Lüften). Dies sind Maßnahmen die von JEDEM  beachtet werden sollten.
  • Besucher müssen vor Betreten der Einrichtung und vor Betreten der Bewohnerzimmer eine hygienische Händedesinfektion durchführen und einen Mund-Nasen-Schutz anlegen. Für unsere gesamte Einrichtung muss dies ein FFP2 Schutz sein. Diesen erhalten Sie an der Pforte bei der Anmeldung.
  • Vor Kontakt mit dem Besucher muss der Bewohner eine hygienische Händedesinfektion durchführen, danach einen Mund-Nasen-Schutz anlegen (FFP2 Maske); wenn nötig unter Anleitung einer Pflegekraft.
  • Bei gutem Wetter ist ein Spaziergang im Park unter Berücksichtigung der Abstandsregelung von 2 Metern erlaubt. Das Klostergelände darf unter Einhaltung der Hygieneregeln verlassen werden.
  • Im Bewohnerzimmer ist der Abstand von 2 Metern unbedingt einzuhalten.
  • Das Mitbringen von Speisen die selbst zubereitet / gebacken sind (z. B. Tortenstücke, Suppen, belegte Brote) ist nicht gestattet. Essen und Trinken ist während des Besuchs nicht zulässig, da dazu der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden müsste.
  • Nach dem Besuch werden alle Kontaktflächen desinfizierend gereinigt.
  • Für einen Luftaustausch (Stoßlüften) während und nach dem Besuch ist zu sorgen.
  • Engen Kontakt wie z.B. Küssen oder Umarmen sollte vermieden werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Vieles ist anders in diesem Jahr. Trotzdem wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest. Voller Hoffnung dürfen wir dann auf 2021 schauen. Ich freue mich auf den Tag, an dem wir uns wieder gemeinsam im Klostercafé die Hand reichen können.

Bis dahin die besten Wünsche! Und vor allem: bleiben Sie gesund!

Rufen Sie uns gerne an unter der Nummer Tel: 04442-805-0