Bei allen Fragen rund ums Impfen finden Sie ausführliche Informationen auf der neu erstellten Webseite des Imfpzentrums für den Landkreis Vechta:
Impfzentrum | Landkreis Vechta (impfzentrum-landkreis-vechta.de)
Unter „Kontakt“ finden Sie AUCH die Hotline des Impfzentrums bzw. des Landes Niedersachsens.
Die juristischen und medizinischen Vorgaben des Landes sind in stetiger Bearbeitung. Aktuell gilt
… für unsere Bewohner in der stationären Pflege im St. Anna-Stift Kroge:
Mit der Zulassung des ersten COVID-19-Impfstoffes des Pharmaunternehmens BioNTech vom vergangenen Montag (21.12.2020) soll mit der Impfung der Hochrisikogruppe (insbesondere pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen sowie die dort tätigen Mitarbeiter) im Landkreis Vechta ab dem 4.1.2021 begonnen werden. Zu welchem konkreten Zeitpunkt das Impfteams unsere Einrichtung besuchen wird, kann zum gegenwärtigen noch nicht vorausgesagt werden.
Während die Pflegekräfte von ambulanten Diensten in den örtlichen Impfzentren geimpft werden, erhalten die stationären Pflegeeinrichtungen Besuch von sog. mobilen Impfteams, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten, die Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern haben, zeitgleich impfen zu können.
…für unsere Kunden in der ambulanten Pflege und der Tagespflege:
Laut Aussage des Impfzentrums können die in der ambulanten Pflege Betreuten über 80jährigen mit dem aktuell eingesetzten Impfstoff von Biontech nicht separat angefahren werden. Dies gibt die Logistik und Aufbereitung des Impfstoffes nach Vorgaben des Landes nicht her. Änderungen werden sich hier wahrscheinlich mit dem in wenigen Wochen verfügbaren Impfstoff von Moderna ergeben, der keine stringente Kühlkette erfordert. Impfungen bei nicht mobilen Personen, die gemäß der höchsten Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben und nicht ins Impfzentrum kommen können, sollen durch Impfteams vor Ort in den Einrichtungen bzw. in der Häuslichkeit durchgeführt werden. Wir informieren erneut, sobald weitere Details hierzu bekannt sind.
Ansonsten gelten für Besucher und Angehörige folgende Besuchsregelungen: