Wir sind stets in der Pflicht uns an die allgemein gültigen Erlasse und Verordnungen der Länder und Gesundheitsämter sowie die Niedersächsische Corona- Verordnung zu halten und tagesaktuell zu berücksichtigen. Im Konzept nicht aufgeführte Regelungen können bei der Heimleitung erfragt und beantragt werden. Ansonsten gelten für Besucher und Angehörige folgende Besuchsregelungen:
Ein Besuch ist nur dann erlaubt, wenn der Gesundheitszustand des Bewohners dies zulässt.
Besuch kann grundsätzlich jederzeit nach Anmeldung empfangen werden.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Corona-VO (bzw. der „Bundesnotbremse“ nach § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG) bestimmt die Anzahl der gleichzeitigen Besucher je Bewohner, ergänzend nach den im Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung getroffenen Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstandes.
AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände-/Hustenhygiene, Alltagsmasken und Lüften). Dies sind Maßnahmen die von JEDEM beachtet werden sollten.
Beim Betreten der Einrichtung und des Bewohnerzimmers ist durch den Besucher:innen eine Händedesinfektion durchzuführen und eine FFP 2 – Maske anzulegen.
Rufen Sie uns gerne an unter der Nummer Tel: 04442-805-0