Wir sind stets in der Pflicht uns an die allgemein gültigen Erlasse und Verordnungen der Länder und Gesundheitsämter sowie die Niedersächsische Corona- Verordnung zu halten und tagesaktuell zu berücksichtigen. Im Konzept nicht aufgeführte Regelungen können bei der Heimleitung erfragt und beantragt werden. Ansonsten gelten für Besucher und Angehörige folgende Besuchsregelungen:
Mit dem Betreten unserer Einrichtung erklärt der Besucher, dass er frei von Symptomen wie Husten, Fieber, Kopf, Hals- und Gliederschmerzen ist.
Ein Besuch ist nur dann erlaubt, wenn der Gesundheitszustand des Bewohners dies zulässt.
Eine generelle Testpflicht besteht nicht mehr.
Besuch kann grundsätzlich jederzeit empfangen werden.
AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände-/Hustenhygiene, Alltagsmasken und Lüften). Dies sind Maßnahmen die von JEDEM beachtet werden sollten.
Beim Betreten der Einrichtung und des Bewohnerzimmers ist durch den Besucher:innen eine Händedesinfektion durchzuführen und eine FFP 2 – Maske anzulegen.
Rufen Sie uns gerne an unter der Nummer Tel: 04442-805-0