Regelungen zu Angehörigenbesuchen im St. Anna-Stift Kroge

Stand 27.03.2023

Allgemein

Wir sind stets in der Pflicht uns an die allgemein gültigen Erlasse und Verordnungen der Länder und Gesundheitsämter sowie die Niedersächsische Corona- Verordnung zu halten und tagesaktuell zu berücksichtigen. Im Konzept nicht aufgeführte Regelungen können bei der Heimleitung erfragt und beantragt werden. Ansonsten gelten für Besucher und Angehörige folgende Besuchsregelungen:

Bedingungen beim Besuch der Einrichtung

  • Mit dem Betreten unserer Einrichtung erklärt der Besucher, dass er frei von Symptomen wie Husten, Fieber, Kopf, Hals- und Gliederschmerzen ist.

Gesundheitszustand der Bewohner und Angehörige

Ein Besuch ist nur dann erlaubt, wenn der Gesundheitszustand des Bewohners dies zulässt.

 

  • Ist der Bewohner erkrankt, und nicht in der Lage Besuch zu empfangen, so muss davon abgeraten werden.
  • Angehörige mit Symptomen, die im Zusammenhang mit einer Covid19 Infektion stehen, dürfen das Heim nicht betreten.

Testpflicht

Eine generelle Testpflicht besteht nicht mehr.

Maskenpflicht

  • Besucher müssen bei Betreten der Einrichtung mindestens eine FFP2- Maske tragen. Bei Kontakt zu Bewohnern ist das tragen der Maske „entsprechend der RKI- Empfehlungen für Besucherinnen und Besucher zu empfehlen“.
  • Besucher:innen und Dritte, die über keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis verfügen, haben eine FFP2- Maske oder gleichwertiges Schutzniveau auch im Bewohnerzimmer zu tragen.
  • In gemeinschaftlich genutzten Bereichen der Einrichtung (z.B. Wohnbereich) haben Besucher:innen einen Abstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen, die sie nicht besuchen, einzuhalten. In diesen Bereichen besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP 2- Maske.

Besuchszeiten/ Regelung

Besuch kann grundsätzlich jederzeit empfangen werden.

  • Anzahl Personen: Besuch kann auch von mehreren Personen gleichzeitig empfangen werden. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner sind innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens frei in ihrer Entscheidung, von wem sie Besuch empfangen möchten. Die maximale Anzahl der Besuchenden ergibt sich aus den Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Nds. Corona-Verordnung die mit den räumlichen Verhältnissen zu rechtfertigen sein müssen (Mindestabstand).
  • Diese Regelung gilt unter Vorbehalt. So lange örtlich kein hoher Inzidenzwert im Landkreis Vechta vorliegt und wir kein Infektionsgeschehen in unserer Einrichtung haben. Steigt die Inzidenzahl und liegt ein bestätigtes Infektionsgeschehen vor, werden die Besucherregelungen dementsprechend angepasst.

Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung von Bewohner/ Bewohnerin

  • Vor dem Verlassen der Einrichtung ist der Bewohner auf mögliche Infektionsrisiken aufzuklären. Kann der Bewohner die Hygieneregeln nicht selbstständig umsetzen, so ist die Begleitperson bei der Umsetzung behilflich.
  • Bei Kontakt mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Bei Rückkehr in die Einrichtung ist eine gründliche Händewaschung mit Wasser und Seife einzuhalten sowie eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
  • Bewohner, die die Einrichtung zeitweilig verlassen haben, müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Heimbewohnern einhalten. Der Bewohner sollte auf Symptome beobachtet werden. Bei Verdacht oder bei einem positiven Ergebnis ist er zu isolieren und eine Abklärung der Symptome ist einzuleiten.

Hygieneregeln

AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände-/Hustenhygiene, Alltagsmasken und Lüften). Dies sind Maßnahmen die von JEDEM beachtet werden sollten. 

 

Beim Betreten der Einrichtung und des Bewohnerzimmers ist durch den Besucher:innen eine Händedesinfektion durchzuführen und eine FFP 2 – Maske anzulegen.

 

  • Vor Kontakt mit dem Besucher muss der Bewohner eine hygienische Händedesinfektion durchführen, danach einen Mund-Nasen-Schutz anlegen (wenn nötig unter Anleitung einer Pflegekraft).
  • Im Bewohnerzimmer ist der Abstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Nach dem Besuch werden alle Kontaktflächen desinfizierend gereinigt.
  • Für einen Luftaustausch (Stoßlüften) während und nach dem Besuch ist zu sorgen.
  • Engen Kontakt wie z.B. Küssen oder Umarmen sollte vermieden werden.
  • Nach Verlassen des Bewohnerzimmers und der Einrichtung hat der Besucher:innen eine Händedesinfektion durchzuführen.

Rufen Sie uns gerne an unter der Nummer Tel: 04442-805-0